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Hinweisgebersystem (Whistleblowing)

Seit dem 02.07.2023 sind Unternehmen ab 50 Beschäftigten durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in der Pflicht, Meldungen zu Verstößen über eine interne Meldestelle entgegenzunehmen.

 

Den Unternehmen wurde je nach Größe eine unterschiedliche Umsetzungsfrist eingeräumt. Ab 250 Mitarbeitenden ist die Meldestelle sofort einzurichten. Firmen mit 50-249 Beschäftigten haben eine Übergangszeit bis zum 17.12.2023.

 

Bei Nichtbeachtung des Gesetzes sieht der Gesetzgeber gem. § 40 Abs. 6 HinSchG Bußgelder bis 50.000 € vor.

Unsere Leistungen im Bereich Hinweisgebersystem

 

  • Beratung über die Einführung und Implementierung des Meldekanals

  • Bereitstellung der Plattform gemäß den Vorgaben zur Sicherheit der Datenverarbeitung nach Art. 32 DSGVO

  • Festlegung wie die Meldungen verarbeiten werden, inklusive Festlegung von Zuständigkeiten und Rückmeldungen innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen

  • Sicherstellung und Gewährleistung der Anonymität

  • Verschwiegenheit für alle Inhalte und Meldungen

  • Entgegennahme von Meldungen in schriftlicher, mündlicher und auf Wunsch auf in persönlicher Form

  • Rechtlicher Schutz Ihres Unternehmens

  • Jährliche Berichterstellung über die Tätigkeit der Meldestelle

  • Minimaler Implementierungsaufwand für Ihr Unternehmen

  • Monatliche Festpreise für den Betrieb des Hinweisgebersystems und die Prüfung der Hinweise dadurch maximale Kosteneffizient und-transparenz

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