EU KI-Verordnung 2026 und 2027: Was Unternehmen jetzt wirklich wissen müssen
Die EU KI-Verordnung ist für viele Unternehmen längst kein Zukunftsthema mehr. Gleichzeitig herrscht aktuell viel Unsicherheit, weil über Verschiebungen einzelner Fristen berichtet wird. Oft ist dann schnell von Dezember 2027 die Rede. So einfach ist es aber nicht.
Stand heute gilt der AI Act weiterhin stufenweise. Gleichzeitig läuft auf EU-Ebene ein Änderungsverfahren, das vor allem Fristen für Hochrisiko-KI verschieben soll. Für Unternehmen ist deshalb wichtig, zwischen geltendem Recht und politisch diskutierten Änderungen sauber zu unterscheiden.
Was heute schon gilt
Der AI Act gilt nicht erst ab 2026. Er wird schrittweise anwendbar.
Seit 2. Februar 2025 gelten bereits die allgemeinen Bestimmungen, die Verbote und die Pflicht, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen.
Seit 2. August 2025 gelten außerdem Regeln für General Purpose AI Modelle. Gleichzeitig müssen Governance-Strukturen und nationale Zuständigkeiten aufgebaut sein.
Warum August 2026 weiterhin wichtig ist
Nach aktuellem Rechtsstand bleibt der 2. August 2026 ein wichtiger Stichtag, weil ab dann der Großteil der weiteren Pflichten greift. Dazu gehören insbesondere Transparenzpflichten und die Regeln für viele Hochrisiko-KI-Systeme.
Wer KI heute bereits im Arbeitsalltag nutzt, sollte deshalb nicht warten, bis einzelne Fristen vielleicht später verschoben werden. Viele organisatorische Themen müssen ohnehin vorher sauber geregelt werden. Dazu gehören Übersicht über eingesetzte Tools, Zuständigkeiten, Regeln, Schulung und Nachweise.
Was derzeit auf EU-Ebene diskutiert wird
Die EU-Kommission hat ein Änderungsverfahren im Rahmen des Digital Omnibus vorgeschlagen. Dabei geht es vor allem um die Fristen für Hochrisiko-KI.
Diskutiert werden dabei spätere feste Termine wie 2. Dezember 2027 für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme und 2. August 2028 für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten.
Wichtig ist aber: Diese Änderungen sind Stand heute noch nicht endgültig beschlossen. Deshalb sollte niemand so tun, als sei August 2026 schon rechtlich erledigt.
Was sich in Deutschland parallel tut
Deutschland arbeitet an der nationalen Durchführung der KI-Verordnung. Dabei geht es vor allem um zuständige Behörden, Marktüberwachung, Bußgeldregeln und Ansprechpartner für Unternehmen. Das ist wichtig für die Umsetzung, ersetzt aber nicht den EU-Zeitplan.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Aus Unternehmenssicht sind jetzt vor allem fünf Punkte wichtig:
• eingesetzte KI-Tools und Use Cases erfassen
• Zuständigkeiten festlegen
• Regeln und Freigaben definieren
• KI-Kompetenz nachweisbar organisieren
• entscheiden, ob KI-Startcheck, KI-Schulung oder laufende Begleitung durch einen externen KI-Beauftragten oder AI Officer der richtige nächste Schritt ist
Unser Fazit
Die EU KI-Verordnung ist nicht verschwunden und August 2026 ist nicht pauschal erledigt. Wer heute schon mit KI arbeitet, sollte die aktuellen Pflichten ernst nehmen und gleichzeitig die laufenden Änderungen sauber beobachten.
Genau dafür braucht es keine Panik, aber einen klaren Plan.
Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Unternehmen beim KI-Einsatz aktuell steht, ist ein KI-Startcheck der richtige Einstieg. Wenn Mitarbeitende bereits mit KI arbeiten, ist eine KI-Schulung der nächste sinnvolle Schritt. Wenn Regeln, Nachweise und Zuständigkeiten dauerhaft koordiniert werden sollen, ist eine laufende Begleitung als externer KI-Beauftragter oder AI Officer sinnvoll.
Verfasst von: Gianluca Marasco
Gianluca Marasco ist im Kompetenzteam Thomas in den Bereichen AI Officer und KI-Management tätig. Er begleitet Unternehmen dabei, KI strukturiert einzuführen und so umzusetzen, dass sie im Alltag verständlich, verantwortungsvoll und praxistauglich nutzbar wird.
