Sportgeräte sind vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen (jährlich) sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerliche erkennbare Schäden oder Mängel zu prüfen (siehe § 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Die regelmäßig wiederkehrende Prüfung (jährliche Prüfung) soll durch die befähigte Person für Sportgeräte durchgeführt und ein Prüfprotokoll erstellt werden.
Für die Prüfung müssen die Unterlagen des Herstellers dem Prüfer vorab zur Verfügung gestellt werden.
Unsere Leistungen im Bereich Sportgeräteprüfung
Wir führen eine Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel durch
Wir überprüfen auf Beschädigungen wie z.B. Splitterbildung oder Risse
Wir überprüfen Verschleißteile wie z.B. Kettenglieder, Karabiner oder Seilabrieb
Wir überprüfen auf Vollständigkeit (z.B. fehlende Sicherungsstecker etc.)
Wir überprüfen die Funktion der einzelnen Geräte inkl. Halterungen und Transporteinrichtungen. Bei beweglichen Teilen achten wir besonders auf die Leichtgängigkeit
Wir überprüfen die Stabilität der Konstruktion, im speziellen bei Befestigungen und Sicherungen wie z.B. Schraubverbindungen und Schweißstellen
Erstellung eines Prüfprotokolls, dieses enthält:
Datum und Ort der Prüfung
Ergebnisse der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel inkl. Fotos
Beurteilung, ob Bedenken gegen die weitere Benutzung bestehen oder ggfs. weitere Fachexperten hinzugezogen werden müssen
Angaben über notwendige Nachprüfungen
Name, Anschrift und Unterschrift des Prüfers bzw. der Prüferin
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