Holzleitern

Prüfung von Leitern und Tritte

Unfälle zu vermeiden, steht beim Arbeitsschutz an erster Stelle. Leitern und Tritte sind nur sicher, wenn sie in einem einwandfreien technischen Zustand sind. Die sogenannte BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) fordert, dass Leitern und Tritte in regelmäßigen Abständen durch einen Sachkundigen nach der DGUV Information 208-016 geprüft werden müssen. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Unternehmers einen ordnungsgemäßen Zustand der Betriebsmittel zu garantieren. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die einwandfreie Funktion zu überprüfen und Ihre Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Was ist genau unsere Aufgabe als Prüfer?

  • Qualifizierte Inspektion und Prüfung der Leitern und Tritte durch unseren erfahrenen und zertifizierten Fachmann
  • Herstellerunabhängige Prüfungen
  • Inspektion im laufenden Betrieb
  • Dokumentation und bei Bedarf Inventarisierung

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

DGUV-Information 208-016: Prüfung von Leitern und Tritten

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).

Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.

Jetzt mehr erfahren

Ihre Fragen zum Brandschutz beantworten wir Ihnen gerne ausführlich.

Wir freuen uns auf Sie!

Telefon: 06344 503949-0

oder via E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.