Prüfung von Leitern und Tritten
Spaß für Kinder, steht auf Spielplätzen an erster Stelle. Dabei sollte die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards nicht in Vergessenheit geraten. Technische Mängel wie unzureichender Fallschutz, Fangstellen und Geräteverschleiß sind nur einige der Faktoren, die sicheres Spielen nicht länger sicher machen. Eine regelmäßige Prüfung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sollte von einem qualifizierten Spielplatzprüfer durchgeführt werden.
Wir bieten ebenso eine qualifizierte Überprüfung Ihrer Sportgeräte, inklusive Kletteranlagen, Boulderwänden und Klettergriffen an.
Für die Prüfung müssen die Unterlagen des Herstellers dem Prüfer vorab zur Verfügung gestellt werden.
Was ist genau unsere Aufgabe als Prüfer?
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Qualifizierte Inspektion und Prüfung der Leitern und Tritte durch unseren erfahrenen und zertifizierten Fachmann
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Herstellerunabhängige Prüfungen
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Inspektion im laufenden Betrieb
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Dokumentation und bei Bedarf Inventarisierung
DGUV-Information 208-016: Prüfung von Leitern und Tritten
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).
Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.