Bauhelm in gelber Farbe

Betrieblicher Gesundheitsschutz & Arbeitsmedizin

Gute und erfahrene Mitarbeiter sind unersetzlich.

Bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten sind Arbeitgeber verpflichtet, arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorgen anzubieten. Hierfür benötigen Sie Betriebsärzte und das schon ab einem Angestellten. Jedoch leidet Deutschland unter einem Mangel an Arbeitsmedizinern.

Die Arbeitsmedizin bereitet vielen Betrieben Probleme, wie zum Beispiel:

  • Ärzte, denen es primär um Vorsorgen geht

  • Ärzte, mit denen Sie einen Vertrag haben, die aber keine oder seltene Betreuung vor Ort leisten. Diese existiert nur auf dem Papier
  • Es gibt auch Ärzte, die bei Ihnen regelmäßig erscheinen, vor allem zu den ASA-Sitzungen. Aber was genau haben Sie davon?
  • Sie haben durch einen überbetrieblichen Dienst die Rechtssicherheit, dass ein Arzt bestellt ist, doch eine qualitative Betreuung wird wegen des häufigen Wechsels der Ärzte nicht gewährleistet. Die Mitarbeiter sind verunsichert

Sie brauchen Hilfestellung zu Fragen der Arbeitsmedizin?

Oft sind es einfache Fragen der Arbeitsmedizin, bei denen Sie Hilfestellung benötigen. Welche Fristen gibt es bei Vorsorgen? Was benötige ich überhaupt? Meine Mitarbeiterin ist schwanger, was ist zu tun? Und so weiter…

Wir arbeiten eng mit dem Arbeitsmedizinischen Zentrum Pforzheim-Bad Säckingen-Mannheim zusammen (www.az-arbeitsmedizin.de). Auch hier steht der Mensch im Mittelpunkt.

Der Schwerpunkt liegt auf der Prävention. Viele Vorsorgen sind nicht mehr notwendig, wenn die entsprechende Prävention geleistet wurde. Das arbeitsmedizinische Team berät Sie kompetent, um für Sie und Ihre Mitarbeiter die beste Betreuung zu finden.

Beispielhafte Bereiche, in denen die Arbeitsmedizin Sie unterstützen kann:

Einführung und Umsetzung eines BEM-Verfahrens

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten.

Konzept zur Suchtprävention

Suchtprävention hat zum Ziel, soziale und persönliche Kompetenzen zu stärken, die dem Gebrauch von legalen und illegalen Substanzen vorbeugen.

Spezielle Unterstützung zu den Themen Mutterschutz oder auch Beschäftigungsverbot

Ziel ist, Gefahren und Gesundheitsschäden für Mutter und Kind, Arbeitsplatzverlust und Einkommenseinbußen zu vermeiden.


Natürlich ist auch die enge Kooperation mit der Arbeitssicherheit ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Optimierung Ihrer aktuellen Betreuungssituation.

Jetzt mehr erfahren

Ihre Fragen zum betrieblichen Gesundheitsschutz und zur Arbeitsmedizin beantworten wir Ihnen gerne ausführlich.

Wir freuen uns auf Sie!

Telefon: 06344 503949-0

oder via E-Mail: info@kt-thomas.de

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