Was?
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Wie lange ist aufzubewahren?
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Ab wann läuft die Frist?
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Wo ist es geregelt?
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Bewerbungsunterlagen
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Max. 6 Monate, außer es liegt eine Einwilligung des Bewerbers für eine längere Aufbewahrung vor
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Zeitpunkt der Nicht-Einstellung: bei Einstellung werden die Daten Teil der Personalakte
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Art. 15 Abs.4 AGG i.V.m.
§ 61b Abs. 3 ArbGG
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Dokumente bzgl. Unfallversicherung
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Mindestens 5 Jahre
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Aufzeichnungserstellung
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§165 Abs. 4 SGB VII
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Lohnunterlagen (auch z.B. Reise-, Fahrtkostenabrechnung)
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6 Jahre
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Jahreswechsel
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§41 Abs. 1 Satz 9 EstG
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Steuerrelevante Dokumente/Handelsbriefe
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6 Jahre
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Jahreswechsel
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§257 Abs. 1 & Abs. 4 HGB,
§ 147 Abs. 1 & Abs. 4 AO
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Unterlagen zur betrieblichen Altersvorsorge
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30 Jahre
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Nach Ablauf der letzten Lohnzahlung
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§18 BetrAVG
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Arbeitszeitaufzeichnungen
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2 Jahre
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Beginnend ab dem Zeitpunkt der für Aufzeichnungen maßgeblich ist
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§16 ArbZG
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Arbeitszeugnisse
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3 Jahre
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Nach Ausscheiden des Mitarbeiters
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§195 BGB
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Unterlagen zum Mutterschutz
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2 Jahre
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Nach der letzten Eintragung
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§27 Abs. 5 MuSchG
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