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Arbeitsschutz beim Personaldienstleister

Bei Personaldienstleistern sollte der Arbeitsschutz einen hohen Stellenwert haben. Nicht umsonst muss der eingesetzte Zeitarbeiter sowohl bei seinem Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen) als auch beim Einsatzbetrieb zur Berechnung der Einsatzzeiten mitgezählt werden. (Wussten Sie das?)

Aber wer ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes? Wer stellt die notwendige PSA zur Verfügung? Und wer ist für die arbeitsmedizinischen Vorsorgen verantwortlich?

Dann wäre da noch das Thema Unterweisung: wer führt diese durch? Was muss hierzu wie dokumentiert sein? Kann ein Personaldienstleister alle seine Pflichten an den Kunden delegieren?

Dann wäre das noch aus Kundensicht zu bewerten: was muss ich als Unternehmer beachten, wenn ich Fremdfirmen einsetze? Bin ich hier aus der Verantwortung raus, da es ja nicht MEINE Mitarbeiter sind? Oder habe ich auch hier gewisse Pflichten im Bereich des Arbeitsschutzes?

Sie sehen, Fragen über Fragen. Leider auch nicht immer mit einer klaren Antwort. Doch, wenn es um praktikable Lösungen geht, sodass es am Ende für alle im Arbeitsschutz die Win-Win Situation gibt, können wir unterstützen. Wir verbinden jahrelange Erfahrung aus dem Personaldienstleistungsbereich mit dem Know-How aus dem Arbeitsschutz.

Wie kann ich mich als Personaldienstleister vom Wettbewerb abheben und den Mitarbeitern einen Mehrwert bieten, auch hier spielt Arbeitsschutz eine große Rolle. Schließlich will auch ein Zeitarbeitnehmer gesund bei der Arbeit bleiben.

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